Unsere Leistungen
Für Sie

Grundpflege (SGB XI – Leistungen der Pflegeversicherung)
Körperbezogene Pflegeleistungen:
- Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Mund- und Zahnpflege, Rasur, Haarpflege
- Toilettengang & Inkontinenzversorgung
- Ernährung & Mobilisation:
- Zubereitung & Anreichen von Mahlzeiten
- Unterstützung beim Essen & Trinken
- Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Zubettgehen

Behandlungspflege (SGB V – Ärztlich verordnete Leistungen)
Medizinische Versorgung durch Pflegefachkräfte:
- Medikamentengabe & -überwachung
- Blutzucker- & Blutdruckmessung
- Injektionen (z. B. Insulin, Thrombosespritzen)
- Wundversorgung & Verbandswechsel
- Stoma- & Katheterpflege

Hauswirtschaftliche Versorgung & Alltagsbegleitung
Haushaltshilfe & Unterstützung im Alltag:
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen & bügeln
- Einkäufe & Besorgungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
Betreuungsleistungen & soziale Begleitung:
- Spaziergänge & Freizeitgestaltung
- Begleitung zu Arztterminen & Behördengängen
- Gesellschaft leisten & Gespräche führen
Entlastung pflegender Angehöriger:
- Verhinderungspflege (zeitweise Übernahme der Pflege)
- Beratung & Schulung für Angehörige

Haustierbetreuung als besondere Zusatzleistung
- Fütterung & Wasserversorgung
- Gassi gehen mit Hunden
- Reinigung des Katzenklos oder Kleintierkäfigs
- Organisation von Tierarztbesuchen
- Unterstützung bei der Pflege des Tieres
➡ Ziel: Pflegebedürftige sollen ihr geliebtes Haustier behalten können.

Private Zusatzleistungen (Selbstzahler-Angebote)
Für Patienten ohne Pflegegrad oder mit Zusatzwünschen bieten wir:
- Begleitdienste für Einkäufe & Freizeitaktivitäten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Individuelle Betreuung & Aktivierung
- Haustierbetreuung als reine Einzelleistung

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger (Pflichtberatung)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und ohne einen Pflegedienst versorgt werden, müssen regelmäßige Beratungsbesuche durchführen lassen. Wir bieten:
- Beratung zur Pflegequalität & -sicherung
- Tipps zur Erleichterung der Pflege durch Angehörige
- Hinweise zur Verbesserung der Wohnsituation & Hilfsmittel
- Unterstützung bei Anträgen und Pflegegrad-Einstufung
Pflichttermine gemäß Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich (2x pro Jahr)
- Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich (4x pro Jahr)
➡ Unser Ziel: Angehörige entlasten, Pflegequalität sichern & finanzielle Nachteile vermeiden.